Unter dem französischen Königtum trugen die zumeist deutschsprachigen Elsässer deutsche Vornamen. Die Register für Geburten oder Taufen, Eheschließungen und Todesfälle wurden von den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften geführt. Die Könige interessierten sich nicht für diese Fragen.
1789: Französische Revolution
Die Revolutionäre wollen einen zentralisierten, autoritären Nationalstaat schaffen, in dem alle die gleiche Sprache sprechen und die gleichen Vornamen tragen. Elsässische wird zur Sprache des Feindes erklärt.
1793: Einführung der Zivilstandsregister.
Die Führung der Register wird von den Geistlichen konfisziert und den Stadtverwaltungen anvertraut. Sie müssen in französischer Sprache und in zweifacher Ausfertigung verfasst werden. Die traditionellen deutschen Namen sind verboten. In allen Registern werden die Elsässer mit für sie fremden Vornamen belegt. Selbst die deutschen Vornamen der Verstorbenen werden frankisiert. Auf dem Land dauert es mangels französischer Muttersprachler eine Generation, um das System zu vereinheitlichen.
In den folgenden Monaten werden Vornamen von Heiligen verboten, die Revolutionäre schreiben manchmal lächerliche Vornamen vor, Namen von Blumen, die heute üblich sind, aber auch Namen von Gemüse oder Werkzeugen.
Gesetz vom 11. Germinal, Jahr XI ( erster April 1803)
Napoleon, der damals erster Konsul war, regulierte den Gebrauch von Vornamen. Die Namen von Heiligen sind wieder erlaubt, nicht aber deutsche Vornamen. Dieses Gesetz wird bis 1993 bestehen bleiben.
« Ab der Veröffentlichung des vorliegenden Gesetzes können nur die in den verschiedenen Kalendern gebräuchlichen Namen und die Namen bekannter Persönlichkeiten der alten Geschichte als Vornamen in den Zivilstandsregistern, die die Geburt von Kindern feststellen sollen, eingetragen werden.
Als die Väter lesen und schreiben konnten, korrigierten sie von Generation zu Generation den Standesbeamten, der « Jean, Sohn des Jean » eintrug. Am Ende der Seite unterschrieben die Väter mit « Johann ».
10. Mai 1871: Vertrag von Frankfurt
Elsässer, die während der Zeit des Reichslands geboren wurden, erhalten ihre alten deutschen Vornamen zurück.
22. November 1918: Militärische Besetzung der Republik Elsass-Lothringen.
Das Datum wurde offiziell auf den 11. November vorverlegt, um seine Regierung zu neutralisieren und sie daran zu hindern, sich an den Tisch der Friedensverhandlungen zu setzen. Über Elsass-Lothringen wird eine Bleimatte gelegt. Die französische Regierung tut so, als wäre dort zwischen 1870 und 1918 nichts geschehen.
Frankierung der Vornamen von Elsässern
Gemäß dem Gesetz vom 11. Germinal müssen nur die Vornamen der Neugeborenen französisch sein. Die Standesamtsregister werden gefälscht, alle deutschen Vornamen der toten oder lebenden Einwohner werden frankisiert. Auf den Kriegerdenkmälern werden die elsässischen Feldgrauen mit den Vornamen des ehemaligen Feindes belegt. Die Sache ist äußerst brutal, weil die Verstorbenen nicht in den Familiengräbern liegen. Glücklicherweise bringen einige Kirchen eine Tafel mit den originalen Vornamen an.
Viele Abgeordnete sind eifrig dabei, die Vornamen ehemaliger elsässischer Notabeln und Helden auf Denkmälern und Straßennamenschildern zu frankisieren.
1993, Einführung von digitalisierten Personalausweisen.
Die Elsässer, die während der Zeit des Reichslands oder während der deutschen Besatzung 1940/45 geboren wurden, waren überrascht, als sie auf ihren Personalausweisen ihre ursprünglichen deutschen Vornamen wiederfanden, die einzigen, die rechtlich gültig waren. 75 Jahre lang hatte der Staat seine Rechte überschritten. Er war nicht legitimiert, die Vornamen der Elsässer in den Standesamtsregistern zu frankisieren.
