1648-1798: Annexionen des Elsass
Unter dem Ancien-Régime gibt es das Konzept der Nationalität nicht. Die annektierten Elsässer wurden nicht zu Franzosen, sondern zu Untertanen des Königs.
Nur er hat die Macht, die seltene französische Staatsbürgerschaft zu verleihen. Die Elsässer sind somit die Deutschen in Frankreich. Sie sind vom Königreich Frankreich durch eine Zollschranke getrennt, die sich westlich von Lothringen befindet. Das Elsass ist eine ausländische Provinz, die an das Heilige Römische Reich angegliedert ist.
1648: Artikel 76 des Vertrags von Münster Westfälischer Frieden
Die Elsässer und ihr Besitz werden zum Eigentum des französischen Königs.
« Item, alle Vasallen, Einwohner, Untertanen, Menschen, Städte, Dörfer, Schlösser, Meiereien, Festungen, Wälder, Forste, Gold-, Silber- und andere Metallminen, Flüsse, Bäche, Weiden, und alle regalischen Rechte und andere Rechte und Zugehörigkeiten ohne Vorbehalt, sollen künftig und auf ewig dem Christlichen König und der Krone Frankreichs gehören und mit jeder Art von Gerichtsbarkeit und Souveränität der Krone einverleibt werden, ohne dass der Kaiser, das Kaiserreich, das Haus Österreich oder irgendein anderer dem widersprechen kann. So dass kein Kaiser oder Fürst des Hauses Österreich jemals irgendwelche Rechte und Macht über die genannten Länder jenseits und diesseits des Rheins an sich reißen oder auch nur behaupten kann oder darf.
1789: Französische Revolution
Die Grenze wird willkürlich über den Rhein verlegt, der zur natürlichen Grenze erklärt wurde. Die einzigen natürlichen Grenzen sind Ozeane, Meere und Bergketten.
Mehrere unabhängige Gebiete wurden von den Revolutionären eingekreist, darunter die Republik Mülhausen und die Besitzungen vieler deutscher Fürsten.
1793: Einbürgerung der Elsässer
Die Elsässer werden offiziell zu Franzosen, ihre Vornamen werden in den neu geschaffenen Zivilstandsregistern französisch. Sie wurden von den Revolutionären beschuldigt, die Sprache des Feindes zu sprechen, und aufgefordert, ihre germanischen Sitten aufzugeben.
Der Abgeordnete Christoph-Wilhelm Koch setzt sich in der Assemblée législative für seine elsässischen Mitbürger ein.
« Der größte Teil der Einwohner der Provinz Elsass besteht aus Deutschen. Das gesamte kleine Volk der Städte & die größte Zahl der Landbewohner kennen den Gebrauch der französischen Sprache überhaupt nicht. Die topographische Lage des Elsass ist so, seine Handelsbeziehungen mit Deutschland sind so gewöhnlich und so dringend, dass die deutsche Sprache dort ständig gepflegt wird, dass die Provinz und vor allem die großen Städte ständig von Deutschen rekrutiert werden, die aus allen Teilen des Reiches kommen, um sich dort niederzulassen… ».
1794: Vornamen der Elsässer
Die einzigen legalen Vor- und Nachnamen sind die in den Geburtsregistern aufgeführten. Das (immer noch gültige) Gesetz vom 6. Fructidor Jahr II (23. August 1794) – Artikel 1 besagt:
« Kein Bürger darf einen anderen Vor- oder Nachnamen tragen als den, der in seiner Geburtsurkunde ausgedrückt ist: Diejenigen, die sie verlassen haben, müssen sie wieder annehmen ».
Dieses Gesetz wird von den Behörden regelmäßig missachtet, indem sie die deutschen Vornamen der Elsässer auf den Sterbeurkunden und den Kriegerdenkmälern französisieren.
1801: Vertrag von Lunéville
Die deutschen Fürsten werden ihrer Güter im Elsass enthoben. Die Grenze am Rhein wird vom Kaiserreich anerkannt.
Deutsche in Frankreich
Von der Revolution von 1789 bis zum Frankfurter Vertrag wurden die Elsässer als Deutsche in Frankreich betrachtet. Nach der Rückgabe des Elsass an das Deutsche Reich im Jahr 1871 änderte sich der Status der Elsässer auf wundersame Weise. Sie wurden zu den Franzosen in Deutschland.
Die Elsässer haben ihre Souveränität viermal gewechselt.
- 768-1792: Die Elsässer sind Deutsche (Karl der Große, König der Franken)
- 1793-1871: Die Elsässer sind Franzosen (24.06.1793 – Verfassung des Jahres 1)
- 1871-1919: Die Elsässer sind Deutsche (10.05.1871 – Unterzeichnung des Frankfurter Vertrages)
- 1919-1940: Die Elsässer sind französisch (28.06.1919 – Ratifizierung des Vertrags von Versailles)
- 1940-1945: Obwohl de facto von Deutschland annektiert, bleiben die Elsässer Franzosen.
