Die elsässischen Feldgrauen, die am 1. Dezember 1918 demobilisiert wurden, sind in ihrer kleinen Heimat nicht willkommen. Auf der Rheinbrücke werden sie von französischen Militärs durchsucht, ihre Abzeichen werden ihnen entrissen und konfisziert. Um jegliche Feindseligkeit zu vermeiden, werden Feldgrauen, die vor den angeblichen Befreiungszeremonien ankommen, eingesperrt.
Den Feldgrauen, die sich weigern, der Besatzungsarmee zu gehorchen, wird von General Messimy die Deportation nach Frankreich angedroht.
Da die Elsässer deutschsprachig waren, war General Messimy, um sich verständlich zu machen, gezwungen, seine Verordnung ins Deutsche übersetzen zu lassen.
FRANZÖSISCHE REPUBLIK
VERORDNUNG
General Messimy, Stadtkommandant in Colmar, verordnet:
- Alle elsäss-lothringischen Soldaten welche die deutsche Uniform tragen werde gemäß Anordnung des kommandierenden den Generals der II. Armee bis auf weiteres nach Mülhausen überführt. Die französische Behörde kann nicht zulassen, dass Soldaten, welche die Kleidung der während 4 ½ Jahren bekämpften Armee tragen, sich hier frei von jeder Disziplin bewegen.
- Aus Nachsicht und Wohlwollen wird ihnen indessen bis auf weiteres der Aufenthalt an ihrem gewöhnlichen Wohnort unter der ausdrücklichen Bedingung gestattet, dass sie sofort ihre Zivilkleidung anlegen.
- Die Militärpersonen, welche dieser Verordnung nicht innerhalb 48 Stunden nach Erfolgtem Anschlag am Bürgermeisteramt nachkommen, werden von den französischen Militärbehörden ergriffen und ins Hauptquartier der I.D. Geführt.
- Alle, die deutsche Uniform tragende Militärpersonen sind verpflichtet, am Tage und bei Nacht die französischen Offiziere zu grüßen.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen haben zu Folge : für die Militärpersonen sofortige Verhaftung und Verbringung in ein Konzentrationslager, für die Bürgermeister gerichtliche Verfolgung.
H.Q. Den 20. November 1918. Gez. Messimy
Vorstehende Verordnung wird hiermit veröffentlicht.
Colmar, den 20. November 1918 – Der Bürgermeister : Dr. Lehmann
